Statuten

1. Zweck und Aufgabe
Der Kunstverein Binningen engagiert sich für Kunst und Kultur in Binningen und in der Region.

2. Mitgliedschaft und Beiträge
Einwohner sowie juristische Personen von Binningen und Umgebung können Mitglieder werden. Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Der ordentliche Beitrag wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

3. Aufnahme und Austritt
Die Aufnahme in den Kunstverein Binningen erfolgt mit der schriftlichen Breitrittserklärung, sofern der Vorstand dagegen keine Einwände erhebt. Der Austritt ist schriftlich an die Präsidentin / den Präsidenten zu richten.Mitglieder können vom Vorstand ausgeschlossen werden, insbesondere, wenn sie trotz erfolgter Mahnung den Beitrag nicht entrichten.

4. Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung Stimm- und Wahlrecht.

5. Die Organe des Vereins sind:

a. Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Semester statt.
Sie wird schriftlich mindestens 14 Tage vor der Versammlung einberufen und behandelt
insbesondere Jahresbericht, Jahresrechnung, Jahresbeitrag, Entlastung des Vorstands,
Wahlen und eventuell Statutenrevision

Anträge der Mitglieder müssen der Präsidentin / dem Präsidenten spätestens 7 Tage vor
der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.

Der Vorstand hat bei Bedarf oder auf schriftliches Begehren von mindestens einem Fünftel
der eingeschriebenen Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung mit Angabe
der Traktanden einzuberufen.

In den Mitgliederversammlungen entscheidet bei Wahlen im ersten Wahlgang das absolute Mehr,
in einem eventuellen zweiten Wahlgang das relative, bei Abstimmungen das einfache Mehr
der stimmenden Mitglieder.

b. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, die von der ordentlichen Mitglieder-
versammlung auf zwei Jahre gewählt werden und wieder wählbar sind. Die Präsidentin/der
Präsident wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert
sich der Vorstand selbst.

Dem Vorstand ist die Leitung des Vereins übertragen. Er setzt das Jahresprogramm fest,
führt die Veranstaltungen durch und kann Ehrenmitglieder ernennen.

c. Die Rechnungsrevisoren
Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt jeweils auf zwei Jahre zwei Rechnungsrevisoren,
die nicht Mitglieder des Vorstandes sein dürfen. Sie sind wieder wählbar.

Die Revisoren haben jährlich die auf den 31. Dezember abzuschliessende Vereinsrechnung zu prüfen
und der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich darüber Bericht zu erstatten.

6. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Mitglieder-versammlung erfolgen,
sofern die Versammlung zu diesem Zweck einberufen wurde. Zum Auflösungsbeschluss bedarf
es einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.

Das nach der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen und die Vereinsakten sind der Gemeinde
Binningen zur Verwendung für kulturelle Zwecke zu übergeben.

Beschlossen an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 20. März 2006 im Kronenmattsaal, Binningen.
Ersetzt den Beschluss vom 27. Oktober 1986 im Bürgerhaus, Binningen.